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Mietbedingungen

für Beherbergungsleistungen Ferienhof Hirschfeld (Nach Empfehlung des Deutschen Tourismus Verbandes)

§ 1 Abschluss des Gastaufnahmevertrages
Der Gastaufnahmevertrag ist verbindlich abgeschlossen, wenn die Unterkunft bestellt und zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt wird.
Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder E-Mail erfolgen. Ein Anspruch auf Bereitstellung der Ferienwohnung entsteht erst wenn der Gast die Anzahlung geleistet hat und das von uns zugesanndte Formular bei uns eingegangen ist.

§ 2 Leistung, Preise & Bezahlung
Wir bitten um eine Vorauszahlung von 20 % des Mietpreises auf unser Konto innerhalb von 14 Tagen. Mit der Angabe des Mietzeitraums
und dem Familienamen beim Verwendungszweck.
Kontonummer wird bei Zusendung unserer Buchungsbestätigung bekannt gegeben. Der Restbetrags des Mietpreises muss 2 Wochen vor Urlaubsantritt auf unserem Konto gutgeschrieben sein.
Die vom Beherbergungsbetrieb geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Buchungsangebot.
Die in der Buchungsbestätigung angegeben Preise sind Endpreise und schließen alle genannten Leistungen ein, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Der vereinbarte Rest des Mietbetrages, einschließlich der Nebenkosten und Verbrauchskosten ist am Tage der Abreise fällig. Die Ferienwohnung darf nur von der gebuchten Anzahl von Personen bezogen werden. Bei Veränderung der Personenzahl oder mitbringen von Hunden ändert sich der Preis.
Wenn Sie Tagesgäste bekommen - Besucher für Stunden oder den ganzen Tag wird ein Unkostenbeitrag fällig, der abhängig ist von der Personenanzahl und der Verweildauer der Tagesgäste. Tagesgäste sind dem Vermieter vorzustellen damit eine Einweisung und Hofrundgang gemacht werden können, bei dem die Gefahren und Regeln des Hofes erläutert werden.

§ 3 Rücktritt
Der Abschluss eines Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages. Gleichgültig, für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des Gastes von einer verbindlichen Buchung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Tritt der Gast dennoch vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet, unabhängig vom Zeitpunkt und vom Grund des Rücktritts, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen. Der Inhaber des Beherbergungsbetriebes muss sich jedoch ersparte Aufwendungen auf den Erfüllungsanspruch anrechnen lassen. Von der Rechtsprechung wird der Wert der ersparten Aufwendung bei Vermietung einer Ferienwohnung pauschal mit 10 % des Unterkunftpreises als angemessen anerkannt.
Stornokosten bei Unterbringung in Ferienwohnung:

Rücktritt bis zum 45 Tag vor Reiseantritt: 20 % des Mietpreises, zzgl. 80 € Bearbeitungsgebühr
Rücktritt bis zum 35 Tag vor Reiseantritt: 50 % des Mietpreises, zzgl. 80 € Bearbeitungsgebühr
Rücktritt bis zum 20 Tag vor Reiseantritt oder Nichterscheinen 90 % des Mietpreises zzgl. 30 € Bearbeitungsgebühr
Der Inhaber eines Beherbergungsbetriebes hat nach Treue und Glaube eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachte Stornogebühr anrechnen lassen.
Die Rücktrittserklärung ist an den Beherbergungsbetrieb zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dringend empfohlen.

Mit der Reiserücktrittsversicherung der Europäische Reiseversicherung AG sind Sie optimal vor Reiserücktritt und Reiseabbruch geschützt.

§ 4 Mängel der Beherbergungsleistung
Der Beherbergungsbetrieb haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. Weist die gemietete Unterkunft einen Mangel auf, der über eine bloße Unannehmlichkeit hinausgeht, hat der Gast dem Inhaber des Beherbergungsbetriebes den Mangel unverzüglich anzuzeigen, um dem Beherbergungsbetrieb die Beseitigung des Mangels zu ermöglichen. Unterlässt der Gast diese Mitteilung, stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen zu.

§ 5 Haftung
Die vertragliche Haftung des Beherbergungsbetriebes für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Preis der vereinbarten Leistung beschränkt, soweit der Schaden nicht auf eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung beruht oder der Beherbergungsbetrieb für einen dem Gast entstanden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass unsere Anlage zur Sicherheit der Kinder zum Teil videoüberwacht wird und Aufsichtspersonen in jedem Fall für Schäden haften, die von zu beaufsichtigen Personen verursacht worden sind, auch wenn diese das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

§ 6 Verjährung
Vertragliche Ansprüche sowie Schadensersatzansprüche aus dem Gastaufnahmevertrag und Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.

§ 7 Rechtswahl und Gerichtsstand
Es findet deutsches Recht Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das für den Beherbergungsbetrieb zuständige Gericht in Freudenstadt.